Freie Wahl bei Medizin- und Pflegeeinrichtungen

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Freie Wahl bei Medizin- und Pflegeeinrichtungen

Nach der Deklaration von Lissabon zu den Rechten des Patienten hat jeder Mensch Recht auf freie Arztwahl. Das bedeutet für ihn, dass er berechtigt ist, seinen Arzt, das Krankenhaus oder die medizinische Einrichtung frei zu wählen bzw. zu wechseln, ungeachtet dessen, ob es sich um öffentliche oder private Einrichtungen handelt. Gleichzeitig hat der Patient ein Recht auf Selbstbestimmung, d.h. auf freie Entscheidung in Bezug auf seine Person.

Theoretisch bedeutet das, dass Sie als Patient eigentlich selbständig die Entscheidung treffen, wo Sie behandelt werden sollen. Diese Regelung bezieht sich auch auf Pflegeheime. Leider ist diese Regelung rein theoretisch. In der Praxis müssen Sie immer in der Krankenkasse nachfragen, ob die Kosten Ihrer Behandlung, vor allem in einem Krankenhaus oder in einer Klinik im Ausland zurückerstattet werden. Sie müssen sogar einen Antrag stellen und auf der Antwort der Krankenkasse warten.

Noch schwieriger ist es im Fall der Pflegeheimen. Wenn Sie in einem deutschen Heim wohnen möchten, gibt es keine Einschränkungen. Sie bekommen sogar dafür eine Pflegesachleistung. Wenn Sie sich jedoch für ein ausländisches Heim entscheiden, bekommen Sie diese Leistung nicht mehr. Sie bekommen ausschließlich das Pflegegeld. Seine Höhe hängt von der Pflegestufe ab.

Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit Sätzen von Pflegesachleistungen und Pflegegeld, damit Sie sich diese vergleichen können.

Pflegegeld im Jahr 2015 nach § 37 SGB XI

Pflegestufe 0 (mit Demenz)

                       

123 €

Pflegestufe I

 

244 €

Pflegestufe I (mit Demenz)

 

316 €

Pflegestufe II

 

458 €

Pflegestufe II (mit Demenz)

 

545 €

Pflegestufe III

                     

728 €

 

Pflegesachleistungen im Jahr 2015, § 36 SGB XI, Demenzkranke

Pflegestufe 0 (mit Demenz)

 

 

231 €

Pflegestufe I

 

 

468 €

Pflegestufe I (mit Demenz*)

 

 

689 €

Pflegestufe II

 

 

1.144 €

Pflegestufe II (mit Demenz*)

 

 

1.298 €

Pflegestufe III

 

 

1.612 €

Pflegestufe III (mit Demenz*)

 

 

1.612 €

Härtefall

 

 

1.995 €

Härtefall (mit Demenz*)

 

 

1.995 €

* = Dauerhafte dementielle Einschränkung gemäß §45 a SGB XI

Wenn Sie also diese Quoten abgleichen, bemerken Sie sofort, dass es ziemlich ungerecht ist. Nur deswegen, dass Sie sich für ein ausländisches Heim entschieden haben, bekommen Sie weniger…? Sie haben doch Recht, die Einrichtung frei auszuwählen. Was für ein Unterschied besteht zwischen einem deutschen und einem polnischen Pflegeheim? Ausschließlich der Preisunterschied… Und das sind doch die Marktregel, die auf der ganzen Welt gelten!

Wenn Sie nochmal alles richtig berechnen, ergibt sich, dass die Kosten eines Pflegeheimes in Polen mit der Pflegesachleistung eigentlich abgedeckt sein würden. In Deutschland müssen Sie dagegen noch mindestens die Hälfte zuzuzahlen.

Warum haben wir also mit solchem Unrecht zu tun? Was kann man damit machen..? Vor allem laut darüber sprechen! Pflegeheime aus Spanien haben schon diesbezüglich eine Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht. Diese wurde vor 2 Jahren vorgelegt und bis heute gibt es keinen Urteil.

Wir müssen gemeinsam gegen solche Verfahrensweisen der Krankenkassen und der Regierung kämpfen. Wenn wir darüber nicht sprechen, wird das Problem ignoriert. Es ist doch einfacher nicht zu machen, als sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. Vielleicht können Sie, lieber Leser, uns einen Ratschlag geben? Was ist der Ausweg?