Vorsorgevollmacht - Versicherung für Senioren

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Vorsorgevollmacht

Heute befassen wir uns ein wenig mit dem deutschen Recht. Denken Sie manchmal darüber nach, was passieren würde, wenn Sie nicht mehr imstande währen selber über sich zu entscheiden? Wenn Sie im Koma liegen oder sich gar nicht verständigen können? Es gibt dafür eine rechtliche Lösung: Vorsorgevollmacht.

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person dazu bevollmächtigen, für Sie zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Der Bevollmächtigte kann Sie vor den Behörden vertreten und Ihr Vermögen verwalten. Auch bei gesundheitliche Fragen kann diese Person für Sie entscheiden. Der Bevollmächtigte muss jedoch volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

Ohne Vorsorgevollmacht ist Ihre Familie nicht berechtigt, Sie zu vertreten. Sie kann für Sie weder entscheiden noch handeln. In solchem Fall muss die Sache zuerst beim zuständigen Gericht vorgelegt und entschieden werden. Das Gericht leitet ein entsprechendes Verfahren ein, um einen gesetzlichen Betreuer zu bestimmen. Während dieser Zeit können keine Entscheidungen getroffen werden und viele Angelegenheiten bleiben nicht erledigt. Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass es zu Verzögerungen kommt und Ihrer Familie die Hände gebunden sind.

Wer ist der richtiger Bevollmächtigter? Am besten ist es, eine vertraute Person zu wählen. Es ist wichtig, dass Sie mit der Person alles besprechen, Ihre Wünsche und Vorstellungen. Der Bevollmächtigte soll vor Ort gut erreichbar sein und vor allen Ihre Vertrauen haben, welches auf langjährige Erfahrung aufgebaut ist.

Eine Vorsorgevollmacht muss in schriftliche Form vorgelegt werden. Sie sollte den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Verfassers enthalten, ebenso den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des Bevollmächtigten. Das Dokument muss mit Unterschrift, Ort und Datum versehen werden. Sinnvoll ist, dass auch der Bevollmächtigte unterschreibt. Empfehlenswert wäre auch, das Dokument notariell beurkunden zu lassen, vor allem, wenn der Bevollmächtigte Bankgeschäfte oder gar Immobilienverkäufe tätigen können soll.

Beschreiben Sie im der Bevollmächtigung so ausführlich wie möglich, bei welchen Angelegenheiten der Bevollmächtigte sie vertreten darf. Bestimmen Sie, ob er Mietverträge kündigen darf oder den Aufenthalt des Bevollmächtigenden zu bestimmen hat. Auch alle Entscheidungen bezüglich der gesundheitlichen Fragen können von dem Bevollmächtigten getroffen werden, z.B. ob Sie in einem Pflegeheim wohnen sollten, oder welche Maßnahmen bei der medizinischen Behandlung vorgenommen werden. Auch vor Ämtern, Versicherungen und Gerichten können Sie von dem Bevollmächtigten vertreten werden.

Sie denken wahrscheinlich oft daran, wo so ein Dokument aufbewahrt werden soll. Eine Vorsorgevollmacht muss schnell auffindbar sein. Am besten notieren Sie den Aufbewahrungsort auf einem Zettel und stecken in ins Portemonnaie. Die Vorsorgevollmacht soll bei Ihnen zu Hause oder bei einem Dritten hinterlegt werden, die diese gegebenenfalls an Ihren Stellvertreter überreichen kann, jedoch nicht beim Bevollmächtigten selbst. Wenn Sie doch die Vorsorgevollmacht noch einmal ändern möchten, besteht die Gefahr, dass der Bevollmächtigte sie zurückhält.

Die Vorsorgevollmacht muss eine Schriftform haben. Sie ist auch ohne notarielle Form gültig. Notarielle Beurkundung ist nur für bestimmte Angelegenheiten notwendig: Wenn der Bevollmächtige für Sie Immobilien verkaufen oder verwalten oder einen Darlehensvertrag abschließen soll. Am besten wäre es, sich bei einem Anwalt oder einer Patientenberatungsstelle zu informieren, ob ein Notar Ihre Vorsorgevollmacht beurkunden muss.

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie in welchen Bereichen vertreten darf, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können. Es gibt noch eine Patientenverfügung, die regelt, welche gesundheitlichen Maßnahmen Sie in einem solchen Fall wünschen. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht. Die beiden Unterlagen können in einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst werden. Empfehlenswert wäre, eine Betreuungsverfügung zu hinterlegen. Bei dieser schlagen Sie dem Betreuungsgericht einen gesetzlichen Vertreter für den Fall vor, dass Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das kann zum Beispiel Ihr Vorsorge-Bevollmächtigter sein.

Wenn jedoch Ihre Vertrauensperson nicht in Ihrem Sinne handelt, kann ein Angehöriger, dieses dem zuständigen Gericht mitteilen. Das setzt gegebenenfalls einen Kontrollbetreuer ein. Wenn dieser feststellt, dass Ihr Stellvertreter den Vereinbarungen tatsächlich nicht nachkommt, kann dieser von seiner Aufgabe entbunden werden. Das Gericht leitet dann ein Betreuungsverfahren ein, nach dem ein gesetzlicher Betreuer für Sie bestimmt wird.