Neue Pflegestufen-Reform ab 2017

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Seit längerer Zeit schon wird in Deutschland kritisiert, dass die gültigen Pflegeleistungen nicht gerecht an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere an die Demenzpatienten, angepasst sind. Diese Tatsache soll sich jedoch mit der Pflegestufen-Reform 2017 ändern. Die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 werden von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst.

Diese Änderungen sollen vor allem den an Demenz erkrankten Senioren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen. Bisher wurde nämlich hauptsächlich die körperliche Komponente der Pflegebedürftigkeit betrachtet, wenn es um die Pflegestufeneinteilung ging. Ab 2017 werden also pflegebedürftige Menschen sowie Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und werden dementsprechend Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.

Die Prüfer werden jetzt mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem ermitteln, wie selbstständig der Antragsteller ist. Je mehr Punkte der Begutachtete erhalten wird, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen wird ihm seine Pflegekasse genehmigen.

Anbei stellen wir Ihnen dar, wie die derzeitigen Pflegestufen ab 2017 in Pflegegrade umgewandelt werden. Anbei werden auch die notwendigen Punktezahlen zusammengestellt:

Pflegestufe

 

Pflegegrad

 

Neu ab 2017

1

(Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – 12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegestufe 0 u. Pflegestufe 1

2

(Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – 27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2

3

(Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit - 47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3

4

(Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit -70 bis unter 90 Punkte)

Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall

5

(Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

               

Welche Leistungen stehen den Pflegebedürftigen zu?

Laut Bundesministerium für Gesundheit sollen alle pflegebedürftigen Patienten ab 2017 mehr Geld seitens der Pflegeversicherung erhalten, als sie bisher bekommen haben. Die Hauptleistungsbeiträge für die fünf neuen Pflegegrade sollen wie folgt aussehen:

Neue Leistungen im Detail

 

 

Pflegegrad

Pflegegeld

Pflege-

sachleistung

Teil-

stationäre

Pflege

Voll-

stationäre-

Pflege

Härtefall,

Pflegestufe 3 mit

e. A.

5

901 €

1995 €

1995 €

2005 €

Pflegestufe3,

Pflegestufe 2 mit

e. A.

4

728 €

1612 €

1612 €

1775 €

Pflegestufe2,

Pflegestufe 1 mit

e. A.

3

545 €

1298 €

1298 €

1262 €

Pflegestufe 0 +1

2

316 €

689 €

689 €

770 €

Neu ab 2017

1*

125 €

0

0

125 €

 

Ambulant

(Teil-) statioanär

*Als Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.