Veränderungen in der Pflege ab 2017

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* Neue Regelugen ab 2017  - der Demenz wird mehr Beachtung geschenkt**

Um die Situation der Pflegebedürftigen in Deutschland zu verbessern, gelten ab Januar 2017 gravierende Änderungen in der Pflege. Diese Änderungen sollen vor allem den an Demenz erkrankten Senioren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen. Bisher wurde nämlich hauptsächlich die körperliche Komponente der Pflegebedürftigkeit betrachtet. Neu ist dann, dass die Feststellung von Pflegebedürftigkeit stärker an den geistigen und psychischen Beeinträchtigungen orientiert wird. 

Eine der wichtigsten Neuerung zum 1.1.2017 wird eine Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade sein. Die pflegebedürftigen Patienten, Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit werden dementsprechend Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Dabei werden aber die Pflegegrade nicht wie bisher die Pflegestufen anhand von zeitlichem Bedarf für exemplarische Tätigkeiten ermittelt, sondern anhand eines Punktesystems.

*Der Stufensprung bei der Überleitung in die Pflegegrade**

Von diesen neuen Regelungen werden dann mehr Menschen profitieren können. Diejenigen, die bereits über eine Pflegestufe verfügen, werden automatisch in einen der fünf Pflegegrade übergeleitet und dieses Verfahren (Punktesystem) gilt für sie nicht.Die alte Pflegestufe wird um eine Ziffer erhöht, woraus der neue Pflegegrad resultiert. Noch mehr profitieren werden Personen, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde. Bei diesen Personen erfolgt ein sogenannter „doppelter Stufensprung“ bei der Überleitung in die Pfleggrade. So, zum Beispiel werden Personen mit Pflegestufe I und eingeschränkter Alltagskompetenz somit in den Pflegegrad 3 statt in den Pflegegrad 2 gelangen.

*Änderungen für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung **

Diejenigen, die ab Januar 2017 ihren Antrag auf Pflegeleistungen nur wegen körperlicher Einschränkungen stellen werden, werden schwieriger haben einen hohen Pflegegrad zu erreichen und können mit weniger Zuwendung rechnen.  Ältere Menschen, die wegen nachlassender Kräfte künftig in einer stationären Pflegeeinrichtung leben werden, werden teilweise weniger Pflegeleistungen bekommen und mit einem höheren Eigenanteil rechnen müssen.

*Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil**

Es wird der sogenannte „einrichtunseinheitliche Eigenanteil“ eingeführt, der besagt, dass der Eigenanteil der Betroffenen bzw. ihrer Angehörigen in einer bestimmten Einrichtung, in jedem der Pflegegrade gleich hoch wird. Dies bedeutet, dass man für Pflegegrad 1 genauso viel dazu wie für Pflegegrad 5 zahlen muss.

Die Umstellung auf die Pflegegrade bedeutet also nicht unbedingt eine Verbesserung der Pflegeleistungen, denn einige Pflegebedürftige (insbesondere diejenigen, die niedrige Pflegegrade haben) werden demnach in Zukunft weniger Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten als wenn sie nach dem bisherigen System eingestuft worden wären.