Neue Pflegegeldes-Sätze der Pflegeversicherung ab 2015

image description

Eine Pflege in Polen ist für deutsche Rentner rechtlich kein Problem. Die gesetzliche und private Krankenversicherung zahlen den Senioren in vielen Fällen auch im europäischen Ausland. Die Zahlung von Pflegegeld kommt auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnort in anderen EU-Staaten  in Betracht und wird auch bei Wohnsitzwechsel nach Polen weiter gezahlt. Das bedeutet, wenn sich der pflegebedürftige Betroffene für die Inanspruchnahme des Pflegegeldes aus der sozialen Pflegeversicherung entscheidet, dürfen zur Vermeidung von Doppelleistungen im Land des Alten- oder Pflegeheims keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Das liegt daran, dass die EU-Verordnung explizit zwischen Geld- und Sachleistungen unterscheidet und eine Kombination nicht zulässt. Das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld ist ja nach Pflegestufe unterschiedlich.

Pflegegeld bei einer Unterbringung im Pflegeheim in Polen:

 

Ab dem 01.01.2015 wird das Pflegegeld dynamisiert und beträgt  

bei:

 

Leistungen  im Monat

Pflegestufe 0 (mit Demenz)

123,- €

Pflegestufe I

244,- €

Pflegestufe I (mit Demenz)

316,- €

Pflegestufe II

458,- €

Pflegestufe II (mit Demenz)

545,- €

Pflegestufe III (mit und ohne Demenz)

728,- €