Pflegegeld in Polen

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Pflegebedürftig sein kann eine Herausforderung nicht nur für den Betroffenen selbst, aber auch für seine Angehörige werden. Woran erkennt man, dass ein Pflegefall in der Familie eingetreten ist oder dass Hilfe beansprucht werden muss?Durch eine Krankheit wird mehrfach klar, dass Angehöriger für immer Hilfe brauchen wird.Familienangehörige müssen dann schnellstmöglich eine Lösung finden. Pflegebedürftigkeit kann aber auch ein schleichender Prozess sein. Auf einmal fällt das Treppensteigen schwerer,der Versuch, das eigene Hemd anzuziehen schlägt erst einmal fehl, auch die Beine fühlen sich schwer. Alles wird beschwerlicher und im schlimmsten Fall ist man nicht mehr imstande, den Alltag allein bewältigen zu können. Alle diesen Anzeichen deuten auf eine zunehmende Hilfsbedürftigkeit hin.

 Am Anfang versuchen Angehörige selbst zu helfen, denn es fällt ihnen schwer, sich die Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern oder des Ehegatten einzugestehen. Sind Pflegebedürftige oder ihre Familienangehörige auf fremde Hilfe angewiesen, sollten sie zunächst Rat bei dem Sozialdienst eines Krankenhauses, einer Seniorenberatungsstelle oder ihrer Pflegekasse suchen. Was ist eigentlich Pflegebedürftigkeit? – es ist ein allgemeines Lebensrisiko und kann jederzeit jeden von uns treffen. Auf einmal ist man auf Hilfe und Unterstützung durch die Familienangehörige oder andere Pflegepersonen angewiesen. Entscheidend bei der „Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes“ ist nicht, wie schwer eine Krankheit oder Behinderung ist, sondern welcher Hilfebedarf in Bezug auf die „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben“ (§14 Abs. 1SGB XI) besteht.  Das Sozialgesetzbuch definiert auch nicht was Pflegebedürftigkeit ist, sondern sagt nur, welcher Bedarf an Pflege vorliegen muss, um Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben zu können. Je mehr Hilfsbedarf im Alltag besteht, desto höher kann der Anspruch auf Pflegeleistungen werden. Die Leistungen können entweder als Geldleistungen für Hilfsmittel bzw. Pflegepersonen erfolgen oder als Beteiligung an den Kosten für Pflegeheime. Die Gewährung von Leistungen an Pflegebedürftige erfolgt nach den gewährten Pflegestufen: Pflegestufe 1 – erhebliche Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe 2 – schwere Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe 3 – Schwerstpflegebedürftigkeit.

Eine Pflege in einem EU-Land wie Polen ist für deutsche Rentner rechtlich kein Problem. Die gesetzliche und private Krankenversicherung zahlen den Senioren in vielen Fällen auch im europäischen Ausland. Die Zahlung von Pflegegeld kommt auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnort in anderen EU-Staaten  in Betracht und wird auch bei Wohnsitzwechsel nach Polen weiter gezahlt. Das bedeutet, wenn sich der pflegebedürftige Betroffene für die Inanspruchnahme des Pflegegeldes aus der sozialen Pflegeversicherung entscheidet, dürfen zur Vermeidung von Doppelleistungen im Land des Alten- oder Pflegeheims keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Das liegt daran, dass die EU-Verordnung explizit zwischen Geld- und Sachleistungen unterscheidet und eine Kombination nicht zulässt. 


Höhe des Pflegegeldes:

Pflegestufe I      Pflegegeld beträgt   235 Euro
Pflegestufe II     Pflegegeld beträgt   440 Euro
Pflegestufe III    Pflegegeld beträgt  700 Euro